Einzelfactoring - Definition und Merkmale
Im Einzelfactoring bringen Sie dauerhaft Einzelforderungen von ausgesuchten Debitoren in den Ankauf. Sie haben für die ausgesuchten Debitoren eine Andienungspflicht. Beachten Sie beim jeweiligen Factor jedoch immer den Mindeszumsatz p.a. und evtl. Ausschlusskriterien. Optional verkaufen Sie Einzelforderungen bei Top Bonität und Rechnungsverfifizierung im stillen Verfahren. Das bedeutet, dass der Forderungsverkauf gegenüber Ihrem Debitor nicht offengelegt wird.
Das Antragsverfahren gestaltet ähnlich wie bei allen anderen Factoring-Varianten. Der Forderungsankauf mit anschließender Auszahlung kann innerhalb von 24 - 48 Stunden nach Rechnungseinreichung erfolgen. Die Einreichung der Forderungen erfolgt digital auf dem jeweiligen Factoring Portal oder per E-Mail.
Wenn Sie Einzelforderungen in der Summe < 250 T€ Rechnungswert p.a. (Gesamtbetrag der zu verkaufenden Forderungen) verkaufen möchten, können wir Ihnen aktull keine Lösung anbieten.
Einzelfactoring - Kosten u. Anbieter vergleichen:
Die Kosten beim Einzelfactoring berechnen sich nach der Rechnungshöhe, der Forderungslaufzeit und der Bonität des eigenen Unternehmens. Unsere Anbieter arbeiten mit einer ALL IN Gebühr, welche Factoringgebühr, Zins und Debitotenprüfkosten enthält.
Selektives Factoring ist eine beliebte Alternative, hier können Forderungen von ausgesuchten Debitoren verkauft werden, diese aber fortlaufend. Diese Variante rechnet sich kostenmäßig, abhängig vom Factor, ab einem Jahres-Factoring Umsatz von ca. 500 T€. Ab dieser Größenordnung empfehlen wir Unternehmen unseren kostenlosen Konditionen-Vergleich Einzel- vs. Selektives Factoring durchführen zu lassen. Der Nachteil einer aufwendigeren Antragsprüfung beim Ausschnittsfactoring wird durch günstigere Konditionen ausgeglichen.
Ausschlüsse beim Einzelfactoring:
- Firmensitz außerhalb Deutschlands
- Bereits geschriebene Rechnungen oder Forderungen, die bereits überfällig sind
- Strittige Forderungen, deren Leistung nicht zu 100% Einrede frei erbracht ist
- Junge Unternehmen, die weniger als 6 Monate operativ tätig sind
- Unternehmen mit weniger als 400 T€ Vorjahresumsatz
- Unternehmen mit weniger als 250 T€ Factoring Planumsatz p.a.
- Ankauf von VOB-Forderungen oder Teil- oder Abschlusszahlungen
- Ankauf von B2C Rechnungen
- Forderungen aus dem Baugewerbe
- E-Commerce, B2C-Versandhandel und Web-Shops
- Forderungen aus Beratungsdienstleistungen, z.B. aus Unternehmensberatung, oder Vermittlungsprovisionen
Stellen Sie uns gerne das Anfrageformular zu, wenn Ihr jährlicher Factoring Planumsatz 250 T€ übersteigt.